Sind die Artenschutzgutachten einmal geschrieben, muss in einigen Fällen eine ökologische Baubegleitung oder Umweltbaubegleitung durchgeführt werden. Hierbei werden die zuvor im Gutachten
festgesetzten Ausgleich- und Vermeidungsmaßnahmen angewendet und überwacht.
Die Aufgaben hierbei sind vielfältig, es geht von Spaltenkontrollen oder den Verschluss von Öffnungen, bis hin zu Amphibienzäunen oder dem ordnungsgemäßen Aufhängen von Kastenquartieren.
Fordern Sie ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Angebot an.